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Als Kosmetikerin selbstständig machen: die Checkliste für den Start

Kosmetikerin selbstständig machen: Gewerbe, Finanzamt, Versicherung, Preise, Arbeitsplatz und erste Kundinnen. Die Checkliste in der richtigen Reihenfolge.

BEAUTYSHAIRE Redaktion · · 5 Min. Lesezeit

Du kannst Haut lesen, Brauen formen und Kundinnen beruhigen. Für die Selbstständigkeit fehlt dir vielleicht nur der Überblick: Was kommt zuerst, was kann warten, welche Pflichten haben eine Frist? Diese Checkliste ordnet neun Schritte so, wie du sie abarbeiten kannst. Am Ende weißt du, welche Ämter du anschreibst, was du vor dem ersten Termin geklärt haben solltest und wo du sparen darfst.

Vor der Anmeldung: dein Angebot festlegen

Bevor du irgendetwas anmeldest, schreib auf, was du anbietest: konkrete Behandlungen mit Dauer.

  • Welche Behandlungen bietest du an (zum Beispiel klassische Gesichtsbehandlung, Lash Lifting, Brow Styling, Make-up)?
  • Wie lange dauert jede Behandlung inklusive Vorbereitung und Aufräumen?
  • Welche Ausbildung oder Zertifikate hast du für jede Leistung?
  • Für wen arbeitest du: Braut-Make-up, Hautprobleme, Pflege für reife Haut?

Eine kurze Liste mit fünf bis acht Behandlungen reicht für den Start. Du erweiterst sie, sobald du merkst, was gebucht wird.

Grenze ziehen: Kosmetik ist keine Heilkunde. Behandlungen, die Krankheiten erkennen oder behandeln sollen, gehören nicht in dein Angebot. Wenn eine Kundin eine auffällige Hautstelle hat, schickst du sie zur Hautärztin.

Die Pflichten: Gewerbe, Finanzamt, Versicherungen

Diese drei Schritte haben Fristen. Erledige sie in der Woche, in der du startest.

Schritt 2: Gewerbe anmelden und Kammer klären

Als selbstständige Kosmetikerin betreibst du ein Gewerbe. Du meldest es an, wenn du anfängst. In Hamburg geht das online über den Dienst „Gewerbeanzeige“ im HamburgService-Portal, persönlich beim zuständigen Bezirksamt oder über die Kammern. Die Gebühr für eine Neuanmeldung liegt laut HamburgService bei 25 Euro.

Kosmetiker steht in der Handwerksordnung als zulassungsfreies Handwerk (Anlage B, Abschnitt 1). Du brauchst also keinen Meistertitel, wirst aber in der Regel bei der Handwerkskammer Hamburg in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke eingetragen. Ob deine konkrete Tätigkeit dazugehört, prüft die Kammer anhand deiner Beschreibung.

Den ganzen Ablauf mit Formular, Tätigkeitsbeschreibung und typischen Fehlern findest du im Artikel Gewerbe anmelden als Kosmetikerin in Hamburg.

Schritt 3: Finanzamt und Steuern

Nach der Gewerbeanmeldung schickst du dem Finanzamt innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Das geht nur elektronisch über ELSTER. Leg dir das ELSTER-Konto früh an, denn die Zugangsdaten kommen per Post.

Im Fragebogen schätzt du deinen Umsatz und entscheidest, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzt. Seit 2025 gilt: Im Vorjahr höchstens 25.000 Euro Umsatz, im laufenden Jahr höchstens 100.000 Euro. Was das für deine Preise bedeutet, erklärt unser Ratgeber zur Kleinunternehmerregelung.

Checkliste Finanzamt:

  • ELSTER-Konto beantragt
  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgeschickt
  • Steuernummer erhalten und notiert
  • Entscheidung Kleinunternehmerregelung ja oder nein getroffen
  • Geschäftskonto eröffnet (Pflicht ist es für Einzelunternehmerinnen nicht, es spart dir aber Sortierarbeit)

Schritt 4: Versicherungen und Berufsgenossenschaft

Eine Betriebs- und Berufshaftpflicht ist für Kosmetikerinnen gesetzlich nicht vorgeschrieben. Trotzdem arbeitest du an Menschen, und eine allergische Reaktion oder eine Verletzung kann teuer werden. Achte darauf, dass jede deiner Behandlungen im Vertrag namentlich erfasst ist.

Melde dein Unternehmen außerdem bei der Berufsgenossenschaft. Für Kosmetik ist die BGW zuständig. Selbstständige Kosmetikerinnen sind dort nach Angaben der BGW nicht automatisch selbst pflichtversichert, können sich aber freiwillig versichern. Krankenversichert musst du in jedem Fall sein.

Welche Policen du brauchst und welche warten können, steht in Welche Versicherungen brauchen Kosmetikerinnen?.

Arbeitsplatz und Preise

Schritt 5: Arbeitsplatz wählen

Ein eigenes Studio bindet dich an Miete, Kaution, Einrichtung und lange Vertragslaufzeiten, bevor die erste Kundin gebucht hat. Für den Anfang gibt es Alternativen:

  • Mobil arbeiten: wenig Fixkosten, aber viel Fahrzeit und schwankende Bedingungen beim Licht und bei der Hygiene.
  • Zuhause: günstig, aber du brauchst einen getrennten, hygienisch einwandfreien Raum, und viele Kundinnen fühlen sich in einer Privatwohnung weniger wohl.
  • Stuhl oder Raum stundenweise mieten: du zahlst nur die Stunden, in denen du arbeitest.

Bei BEAUTYSHAIRE am Sievekingdamm 42a in Hamburg mietest du einen Stuhl oder Room stundenweise, mit Zugangscode rund um die Uhr. Der Stuhl kostet 10 € pro Stunde, der Room 20 € pro Stunde. Wie sich das gegen ein eigenes Studio rechnet, zeigt unser Kostenvergleich Studio oder Coworking.

Schritt 6: Preise festlegen

Schreib deine Preise erst, wenn du deine Kosten kennst. Die Grundrechnung:

  1. Was willst du im Monat für dich verdienen (vor Steuern, Krankenkasse und Rücklagen)?
  2. Welche festen Kosten hast du (Arbeitsplatz, Versicherungen, Software, Weiterbildung)?
  3. Wie viele Stunden im Monat behandelst du realistisch? Rechne Verwaltung, Social Media und Leerlauf heraus.

Teile Einkommen plus Kosten durch die Behandlungsstunden. Das ist dein Mindest-Stundensatz. Material pro Behandlung kommt oben drauf. Die ausführliche Rechnung mit Beispiel findest du in Preise kalkulieren als Kosmetikerin.

Vor der ersten Kundin: Hygiene und Belege

Schritt 7: Hygiene und Dokumentation

Bevor die erste Kundin kommt, sollten diese Unterlagen fertig sein:

  • Hygieneplan: Wer desinfiziert was, wann und womit. Häng ihn sichtbar auf oder lege ihn griffbereit ab.
  • Anamnesebogen: Allergien, Hauterkrankungen, Medikamente, Schwangerschaft. Lass ihn vor jeder Erstbehandlung ausfüllen.
  • Einwilligung: Für Behandlungen mit Risiko (zum Beispiel Wimpernkleber, Färbungen) unterschreibt die Kundin, dass sie aufgeklärt wurde.
  • Datenschutzhinweis: Kundendaten sind Gesundheitsdaten, wenn sie Allergien oder Hautzustände enthalten. Bewahre sie verschlossen oder verschlüsselt auf.

Welche Hygieneanforderungen für deine Behandlungen gelten, fragst du beim Gesundheitsamt deines Bezirks nach.

Schritt 8: Buchhaltung vom ersten Tag an

Sammle ab dem ersten Kauf jeden Beleg. Rechnungen für Material, Ausbildung und Ausstattung vor der Anmeldung zählen oft schon als Betriebsausgaben. Lege einen Ordner (digital oder Papier) mit diesen Fächern an: Einnahmen, Ausgaben, Bank, Verträge, Finanzamt.

Was du mindestens tun musst und welche Fristen gelten, steht im Ratgeber zur Buchhaltung für Beauty-Selbstständige.

Schritt 9: Sichtbar werden

Für die ersten Kundinnen brauchst du drei Dinge, die du an einem Nachmittag einrichtest:

  • ein Instagram- oder Facebook-Profil mit Angebot, Preisen und Buchungsweg in der Bio
  • ein Google-Unternehmensprofil, sobald du eine feste Arbeitsadresse hast
  • eine Nachricht an deinen Bekanntenkreis mit deinem Starttermin und einem klaren Angebot

Gute Fotos helfen dir bei allen dreien. Wenn du dafür kein Licht und keine Kamera hast, kannst du dir die ersten Bilder auch professionell erstellen lassen.

Auf einen Blick

Erst Angebot und Kosten, dann Anmeldung, dann Preise. In dieser Reihenfolge musst du später weniger korrigieren.

  • Angebot mit Dauer pro Behandlung aufschreiben
  • Gewerbe anmelden, Handwerkskammer klären
  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung innerhalb eines Monats abschicken
  • Haftpflicht prüfen, BGW anmelden, Krankenversicherung klären
  • Arbeitsplatz mit niedrigen Fixkosten wählen
  • Mindest-Stundensatz berechnen
  • Hygieneplan, Anamnesebogen und Einwilligung vorbereiten
  • Belege vom ersten Tag an sammeln

Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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