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Preise & Finanzen

Preise kalkulieren als Kosmetikerin

Preise kalkulieren als Kosmetikerin: Stundensatz aus Wunschgewinn, Fixkosten und echten Behandlungsstunden berechnen, Material und Umsatzsteuer einrechnen.

BEAUTYSHAIRE Redaktion · · 5 Min. Lesezeit

Viele Kosmetikerinnen schauen beim Start auf die Preise der Konkurrenz und setzen sich etwas darunter. Das fühlt sich sicher an und rechnet sich oft nicht. In diesem Artikel berechnest du deinen Preis von der anderen Seite: aus dem, was du verdienen willst, und dem, was dein Betrieb kostet. Am Ende hast du einen Mindest-Stundensatz, eine Formel für jede Behandlung und Sätze für die erste Preiserhöhung.

Warum Preise abschreiben nicht reicht

Die Kollegin im Nachbarstadtteil hat andere Kosten als du. Vielleicht arbeitet sie in einem abbezahlten Raum, vielleicht zahlt ihr Partner die Krankenversicherung mit, vielleicht ist sie Kleinunternehmerin und du nicht. Ihr Preis sagt dir, was Kundinnen in deiner Gegend zahlen. Er sagt dir nicht, ob du davon leben kannst.

Du brauchst beide Zahlen: deinen Mindestpreis aus der eigenen Rechnung und den Marktpreis als Orientierung. Liegt dein Mindestpreis deutlich über dem Markt, musst du an Kosten, Auslastung oder Positionierung arbeiten.

Die Grundlagen: Gewinnziel, Fixkosten, Stunden

Schritt 1: Dein Gewinnziel festlegen

Lege fest, wie viel Gewinn vor Steuern im Monat übrig bleiben soll. Von diesem Betrag zahlst du als Selbstständige:

  • Krankenversicherung und Pflegeversicherung, komplett allein
  • Altersvorsorge
  • Einkommensteuer
  • Rücklagen für Krankheit, Urlaub und neue Geräte
  • deinen Lebensunterhalt

Viele unterschätzen diesen Block. Frag deine Krankenkasse nach dem Beitrag für dein geplantes Einkommen und schreib die Zahl auf.

Schritt 2: Fixkosten sammeln

Schreib alle Kosten auf, die jeden Monat anfallen, egal wie viele Kundinnen kommen:

  • Arbeitsplatz (Miete oder stundenweise Miete, siehe unten)
  • Versicherungen (Haftpflicht, BGW)
  • Software (Terminbuchung, Buchhaltung)
  • Telefon und Internet
  • Werbung (Anzeigen, Druck, Website)
  • Weiterbildung, aufs Jahr verteilt
  • Steuerberatung, aufs Jahr verteilt
  • Abschreibung für Geräte und Liege, aufs Jahr verteilt

Schritt 3: Echte Behandlungsstunden zählen

Ein typischer Rechenfehler: 40 Stunden pro Woche mal 52 Wochen. In Wirklichkeit gehen Urlaub, Krankheit, Feiertage und Fortbildungen ab. Dazu kommen Stunden ohne Kundin: Nachrichten beantworten, Social Media, Einkauf, Buchhaltung, Aufräumen.

Eine realistische Annahme für den Start: 44 Arbeitswochen im Jahr und 20 Stunden pro Woche an der Kundin. Das sind 880 Behandlungsstunden im Jahr.

Stundensatz und Behandlungspreise berechnen

Schritt 4: Mindest-Stundensatz berechnen

Die Formel:

(Gewinnziel im Jahr + Fixkosten im Jahr) : Behandlungsstunden im Jahr = Mindest-Stundensatz

Beispiel mit runden Annahmen:

  • Gewinnziel: 3.000 Euro im Monat, also 36.000 Euro im Jahr
  • Fixkosten: 650 Euro im Monat (davon 400 Euro für den Arbeitsplatz), also 7.800 Euro im Jahr
  • Behandlungsstunden: 880 im Jahr

(36.000 + 7.800) : 880 = rund 50 Euro pro Stunde

Das ist dein Stundensatz ohne Material und ohne Umsatzsteuer. Darunter solltest du dauerhaft nicht arbeiten.

Schritt 5: Behandlungspreise ableiten

Für jede Behandlung rechnest du:

Dauer in Stunden × Mindest-Stundensatz + Material pro Behandlung = Nettopreis

Zur Dauer zählt alles, was die Kabine blockiert: Begrüßung, Anamnese, Behandlung, Beratung, Aufräumen und Desinfektion.

Beispiel mit dem Stundensatz von 50 Euro:

| Behandlung | Dauer | Arbeitszeit | Material | Nettopreis |
|---|---|---|---|---|
| Klassische Gesichtsbehandlung | 75 Min. | 62,50 € | 9 € | 71,50 € |
| Lash Lifting mit Färben | 60 Min. | 50,00 € | 7 € | 57,00 € |
| Neuanlage Wimpernverlängerung | 120 Min. | 100,00 € | 14 € | 114,00 € |
| Brow Styling | 30 Min. | 25,00 € | 4 € | 29,00 € |

Material rechnest du pro Anwendung aus: Packungspreis geteilt durch die Zahl der Anwendungen. Einwegmaterial wie Handschuhe, Pads und Abdeckungen gehört dazu.

Stundenweise Miete statt Fixkosten

Wenn du deinen Arbeitsplatz stundenweise mietest, gehört er nicht in die Fixkosten. Du rechnest ihn pro Behandlungsstunde dazu. Bei BEAUTYSHAIRE am Sievekingdamm 42a kostet ein Stuhl 10 € und ein Room 20 € pro Stunde. Für eine 75-minütige Behandlung addierst du dann 1,25 Stunden Miete. Dein Mindest-Stundensatz sinkt, weil die Fixkosten kleiner werden, und deine Kosten passen sich der Auslastung an. Mehr zur Stuhl- und Raummiete.

Umsatzsteuer und Marktvergleich

Schritt 6: Umsatzsteuer einrechnen

Kosmetische Behandlungen unterliegen dem regulären Umsatzsteuersatz von 19 Prozent. Privatkundinnen nennst du immer den Endpreis.

  • Als Kleinunternehmerin weist du keine Umsatzsteuer aus. Dein Nettopreis ist dein Endpreis.
  • Mit Umsatzsteuer rechnest du 19 Prozent auf: Aus 71,50 Euro netto werden rund 85 Euro brutto. Die Differenz führst du ans Finanzamt ab.

Dieser Unterschied ist groß. Ob die Kleinunternehmerregelung für dich passt, liest du in Kleinunternehmerregelung für Kosmetikerinnen.

Schritt 7: Mit dem Markt abgleichen

Leg deine Liste neben die Preise von fünf bis zehn Anbieterinnen in deiner Gegend.

  • Du liegst darunter: Prüfe, ob du Kosten vergessen hast. Wenn nicht, hast du Spielraum nach oben.
  • Du liegst gleichauf: Gut. Achte darauf, dass deine Leistung sichtbar ist, zum Beispiel durch Fotos und Bewertungen.
  • Du liegst darüber: Entweder spezialisierst du dich und begründest den Preis, oder du senkst Kosten oder erhöhst die Auslastung.

Runde auf glatte Beträge. 72 Euro oder 75 Euro lesen sich besser als 71,50 Euro.

Preise erhöhen ohne schlechtes Gewissen

Material, Miete und Versicherungen werden teurer. Plane einmal im Jahr eine Prüfung deiner Preise ein. Kündige Erhöhungen vier bis sechs Wochen vorher an.

Formulierungshilfe:

„Ab dem 1. März passe ich meine Preise an. Die Gesichtsbehandlung kostet dann 78 Euro. Alle Termine, die du bis Ende Februar buchst, bleiben zum bisherigen Preis.“

Erkläre nicht zu viel und entschuldige dich nicht. Kundinnen, die deine Arbeit schätzen, bleiben.

Häufige Fehler

  1. Rabatte als Dauerlösung. Ein Eröffnungsangebot ist in Ordnung. Ein Dauerrabatt senkt deinen Stundensatz auf Dauer.
  2. Kurze Behandlungen zu billig. Auch für 15 Minuten Brauen zupfen fallen Begrüßung, Desinfektion und Aufräumen an.
  3. Nachkontrollen gratis. Wenn Nachbesserungen inklusive sind, rechne die Zeit in den Hauptpreis ein.
  4. Ausfälle nicht geregelt. Eine Ausfallgebühr kannst du nur verlangen, wenn du sie vorher mit der Kundin vereinbart hast, zum Beispiel in deinen Buchungsbedingungen.

Auf einen Blick

  • Gewinnziel plus Fixkosten durch echte Behandlungsstunden teilen
  • Dauer inklusive Vor- und Nachbereitung rechnen, Material dazu
  • Umsatzsteuer beachten oder Kleinunternehmerregelung nutzen
  • Mit dem Markt abgleichen und runden
  • Einmal im Jahr prüfen, Erhöhungen früh ankündigen

Eine passende Gliederung für deine Gesamtplanung findest du im Businessplan für Beauty-Selbstständige.

Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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