Nebenberuflich als Beauty-Artist starten
Nebenberuflich selbstständig als Beauty-Artist: Arbeitgeber, Gewerbe, Steuern, Krankenkasse und Zeitplanung. So startest du neben dem Job ohne Ärger.
BEAUTYSHAIRE Redaktion · · 5 Min. Lesezeit

Viele Beauty-Artists starten neben einem festen Job. Du testest, ob Kundinnen buchen, und hast trotzdem ein sicheres Gehalt. Damit der Nebenstart sauber läuft, musst du ein paar Dinge mit Arbeitgeber, Gewerbeamt, Finanzamt und Krankenkasse klären. Dieser Artikel zeigt dir die Reihenfolge und gibt dir Formulierungen und einen realistischen Wochenplan an die Hand.
Warum ein nebenberuflicher Start sinnvoll sein kann
Ein Nebenstart nimmt Druck raus. Du musst deine Miete nicht aus den ersten Terminen bezahlen und kannst Preise in Ruhe testen. Du merkst früh, welche Behandlungen gefragt sind und ob dir die Arbeit allein Spaß macht.
Die Kehrseite: Deine Zeit ist knapp. Abende und Wochenenden sind die Zeiten, in denen auch Kundinnen buchen wollen. Wer zwei Jobs gleichzeitig macht, braucht einen klaren Plan, wann gearbeitet wird und wann nicht.
Arbeitgeber, Gewerbe, Steuern: die Pflichten beim Nebenstart
Schritt 1: Arbeitgeber informieren
Schau in deinen Arbeitsvertrag. Viele Verträge verlangen, dass du eine Nebentätigkeit vorher anzeigst oder genehmigen lässt. Eine Selbstständigkeit in einer anderen Branche darf dein Arbeitgeber in der Regel nur ablehnen, wenn sie seine Interessen beeinträchtigt, zum Beispiel weil du ihm Konkurrenz machst oder weil du übermüdet zur Arbeit kommst.
Achte besonders auf diese Punkte:
- Konkurrenz: Arbeitest du angestellt in einem Kosmetikstudio, darfst du deinem Arbeitgeber während des Arbeitsverhältnisses keine Kundinnen abwerben. Kläre offen, was erlaubt ist.
- Zeit: Die Nebentätigkeit darf deine Arbeitsleistung im Hauptjob nicht beeinträchtigen.
- Schriftform: Lass dir eine Zustimmung schriftlich geben, auch per E-Mail.
Formulierungshilfe für die Anzeige:
„Ich möchte Ihnen mitteilen, dass ich ab dem [Datum] nebenberuflich selbstständig als Kosmetikerin tätig sein werde, außerhalb meiner Arbeitszeit und ohne Bezug zu Ihren Kundinnen und Kunden. Bitte bestätigen Sie mir kurz, dass dem nichts entgegensteht.“
Wenn du unsicher bist, ob eine Klausel in deinem Vertrag wirksam ist, lass sie arbeitsrechtlich prüfen.
Schritt 2: Gewerbe anmelden
Auch nebenberuflich brauchst du eine Gewerbeanmeldung. Es gibt keine Untergrenze, ab der eine bezahlte Tätigkeit erst zum Gewerbe wird. Im Formular kreuzt du an, dass du die Tätigkeit im Nebenerwerb ausübst.
In Hamburg meldest du online über HamburgService an. Kosmetik ist ein zulassungsfreies Handwerk, deshalb kommt in der Regel eine Eintragung bei der Handwerkskammer dazu. Den Ablauf mit Tätigkeitsbeschreibung und Gebühr findest du in Gewerbe anmelden als Kosmetikerin in Hamburg.
Schritt 3: Steuern im Nebengewerbe
Innerhalb eines Monats nach dem Start schickst du dem Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER. Dort entscheidest du auch über die Kleinunternehmerregelung. Für einen Nebenstart passt sie oft: Seit 2025 darfst du im Gründungsjahr bis 25.000 Euro Umsatz machen, ohne Umsatzsteuer auszuweisen. Danach gilt: Vorjahr höchstens 25.000 Euro, laufendes Jahr höchstens 100.000 Euro.
Bei der Einkommensteuer zählt dein Gewinn aus der Selbstständigkeit zu deinem Gehalt dazu. Das hat zwei Folgen:
- Du musst eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn deine Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug mehr als 410 Euro im Jahr betragen (§ 46 EStG). Gemeint ist der Gewinn, nicht der Umsatz.
- Dein Gewinn wird mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert, der durch das Gehalt schon höher liegt. Leg deshalb von Anfang an einen Teil jedes Gewinns zur Seite.
Beispiel: Du nimmst im Monat 800 Euro ein und hast 250 Euro Kosten für Material, Arbeitsplatz und Versicherung. Dein Gewinn liegt bei 550 Euro. Wenn du davon 30 Prozent zurücklegst, hast du für die Steuernachzahlung vorgesorgt. Die richtige Quote hängt von deinem Gehalt ab, eine Steuerberaterin kann sie dir ausrechnen.
Krankenkasse und Sozialversicherung im Nebenerwerb
Melde deiner Krankenkasse, dass du nebenberuflich selbstständig bist. Solange du angestellt bist und die Selbstständigkeit nebenher läuft, bleibt in der Regel deine Versicherung über den Arbeitgeber bestehen. Die Krankenkasse prüft anhand von Zeitaufwand und Einkommen, ob die Selbstständigkeit noch als nebenberuflich gilt. Wird sie zum Hauptberuf, ändert sich dein Beitrag.
Bei der Berufsgenossenschaft meldest du dein Unternehmen ebenfalls an. Für Kosmetik ist die BGW zuständig. Was du sonst absichern solltest, steht in Welche Versicherungen brauchen Kosmetikerinnen?
Sonderfälle: Wenn du Arbeitslosengeld beziehst, in Elternzeit bist oder Elterngeld bekommst, gelten eigene Regeln mit Stunden- und Einkommensgrenzen. Melde die Tätigkeit dann vor dem Start bei der zuständigen Stelle an.
Zeit und Arbeitsplatz planen
Wochenplan neben dem Job
Neben einem Vollzeitjob ist Erschöpfung das größte Risiko. Plan deine Woche, bevor du die ersten Termine vergibst.
Ein realistischer Wochenplan neben einem Vollzeitjob:
- zwei Abende mit je zwei Behandlungen
- ein Samstag mit vier bis fünf Behandlungen
- ein fester Abend für Social Media, Buchhaltung und Einkauf
- ein Tag komplett frei
Bündel deine Termine. Drei Termine hintereinander an einem Abend sind besser als drei einzelne Termine an drei Abenden. Du baust nur einmal auf und räumst nur einmal ab.
Arbeitsplatz ohne Fixkosten
Ein eigenes Studio lohnt sich nebenberuflich fast nie. Die Miete läuft weiter, auch wenn du nur acht Stunden pro Woche arbeitest. Zwei Alternativen passen besser zum Nebenstart:
- Mobil bei der Kundin: keine Miete, aber Fahrtzeit und wechselnde Bedingungen.
- Stundenweise mieten: du zahlst nur die Stunden, in denen Kundinnen da sind.
Bei BEAUTYSHAIRE am Sievekingdamm 42a in Hamburg buchst du einen Stuhl oder Room stundenweise, mit Zugangscode auch abends und am Wochenende. Für Abendtermine nach Feierabend ist das praktisch. Der Stuhl kostet 10 € pro Stunde, der Room 20 €.
Wann du den Schritt in die Vollzeit machst
Lege vorher fest, woran du erkennst, dass es Zeit für den Wechsel ist. Mögliche Kriterien:
- Du bist über drei Monate an den Abenden ausgebucht und musst Kundinnen absagen.
- Dein Gewinn deckt deine privaten Fixkosten zu einem großen Teil.
- Du hast Rücklagen für drei bis sechs Monate.
Bevor du kündigst, rechne den Wechsel einmal durch. Ein Businessplan für Beauty-Selbstständige hilft dir dabei, auch wenn ihn niemand außer dir liest.
Fazit
Nebenberuflich zu starten ist ein guter Weg, um Kundinnen und Preise zu testen. Die Pflichten sind dieselben wie im Vollerwerb: Gewerbe anmelden, Finanzamt informieren, Krankenkasse und BGW Bescheid geben. Dazu kommt der Arbeitgeber. Wenn du diese Punkte vor dem ersten Termin erledigst und deine Woche klar planst, bleibt der Nebenstart bezahlbar und gesund.
Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.