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Recht & Hygiene

Welche Versicherungen brauchen Kosmetikerinnen?

Versicherungen für Kosmetikerinnen: Pflicht, sinnvoll, später. Berufshaftpflicht, BGW, Krankenkasse, Rente und Inventar verständlich erklärt, mit Checkliste.

BEAUTYSHAIRE Redaktion · · 5 Min. Lesezeit

Versicherungsvertreter kommen gern mit langen Listen. Für den Start als Kosmetikerin brauchst du nur einen Teil davon. Dieser Artikel sortiert in drei Gruppen: was Pflicht ist, was du vor der ersten Kundin abschließen solltest und was warten kann. Danach weißt du, welche Fragen du einem Makler stellst und worauf du im Vertrag achtest.

Pflicht: Krankenversicherung

In Deutschland musst du krankenversichert sein, auch als Selbstständige. Du hast zwei Wege:

  • Gesetzlich: Du bleibst freiwillig in deiner Krankenkasse. Der Beitrag richtet sich nach deinem Einkommen, mit einem Mindestbeitrag. Den Krankengeldanspruch wählst du meist per Wahltarif dazu.
  • Privat: Der Beitrag richtet sich nach Alter, Gesundheit und Tarif, nicht nach Einkommen. Eine Rückkehr in die gesetzliche Kasse ist später oft schwer.

Melde deiner Krankenkasse den Start der Selbstständigkeit sofort. Sie stuft dich nach deinem voraussichtlichen Einkommen ein und korrigiert später anhand des Steuerbescheids.

Krankengeld oder Krankentagegeld: Als Selbstständige verdienst du nichts, wenn du krank bist. Kläre, ab welchem Tag du Geld bekommst und wie viel. Für den Start ist das eine der wichtigsten Absicherungen.

Pflicht zur Meldung: Berufsgenossenschaft (BGW)

Für Kosmetikbetriebe ist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zuständig. Du meldest dein Unternehmen dort innerhalb einer Woche nach dem Start an, auch wenn du keine Angestellten hast.

Die Meldung heißt nicht automatisch, dass du selbst versichert bist. Nach Angaben der BGW sind selbstständige Kosmetikerinnen und Tätowiererinnen in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherungsfrei. Sie können sich auf Antrag freiwillig versichern. Die Versicherung zahlt bei Arbeits- und Wegeunfällen und bei Berufskrankheiten, zum Beispiel einem Handekzem durch Desinfektionsmittel.

Bietest du Massagen an, frag bei der BGW nach. Für einige selbstständige Tätigkeiten im Gesundheitswesen gilt eine Pflichtversicherung. Wie die BGW deine Wellness-Massage einordnet, sollte sie dir schriftlich bestätigen.

Sobald du jemanden beschäftigst, auch auf Minijob-Basis, versicherst du diese Person über die BGW.

Vor der ersten Kundin: Betriebs- und Berufshaftpflicht

Gesetzlich vorgeschrieben ist sie nicht. Trotzdem ist sie für Kosmetikerinnen die wichtigste freiwillige Versicherung. Sie zahlt, wenn du einer Kundin oder fremdem Eigentum einen Schaden zufügst, und wehrt unberechtigte Forderungen ab.

Typische Fälle:

  • Eine Kundin reagiert allergisch auf Wimpernkleber oder Farbe.
  • Bei einer Ausreinigung entsteht eine Entzündung.
  • Du stößt im gemieteten Raum gegen einen Spiegel.
  • Ein Gerät beschädigt die Kleidung einer Kundin.

Darauf achtest du im Vertrag

  1. Jede Behandlung namentlich: Lash Extensions, Lash Lifting, Brow Lamination, chemische Peelings, Microneedling, Permanent Make-up und Tattoo sind oft nur gegen Aufpreis oder gar nicht versichert. Lass dir jede Behandlung, die du anbietest, schriftlich bestätigen.
  2. Deckungssummen: Frag nach den Summen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Personenschäden sind die teuersten Fälle, hier lohnt der Vergleich.
  3. Mietsachschäden: Arbeitest du in gemieteten Räumen, sollten Schäden an diesen Räumen mitversichert sein.
  4. Tätigkeitsort: Gilt der Schutz mobil, im eigenen Studio und im Coworking?
  5. Schulungen: Wenn du Kurse gibst, frag, ob Schäden durch Teilnehmerinnen an Modellen mitversichert sind.

Coworking: Wenn du stundenweise einen Stuhl oder Raum mietest, schützt dich die Versicherung des Betreibers nicht bei Fehlern in deiner Behandlung. Du brauchst eine eigene Haftpflicht. Bei BEAUTYSHAIRE am Sievekingdamm 42a arbeitest du als eigenständige Unternehmerin, deshalb gehört die eigene Police auch hier dazu. Was beim Mieten sonst zu beachten ist, steht auf der Seite Stuhl und Raum.

Rentenversicherung: meist freiwillig, mit Ausnahmen

Kosmetiker ist in der Handwerksordnung ein zulassungsfreies Handwerk. Eine Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung, wie sie für eingetragene Meisterhandwerke gilt, entsteht dadurch in der Regel nicht.

Ausnahmen gibt es trotzdem, zum Beispiel:

  • wenn du dauerhaft und im Wesentlichen nur für einen einzigen Auftraggeber arbeitest und keine eigenen Angestellten hast
  • wenn du selbstständig unterrichtest, etwa Kurse oder Schulungen gibst, und keine versicherungspflichtigen Angestellten hast

Die Deutsche Rentenversicherung berät kostenlos und prüft deinen Fall. Auch ohne Pflicht brauchst du eine Altersvorsorge. Plane einen festen Betrag dafür in deine Preise ein.

Später: was warten kann

Diese Versicherungen können sinnvoll werden, wenn dein Betrieb wächst:

  • Inhaltsversicherung: für Geräte, Möbel und Material gegen Feuer, Wasser, Einbruch. Lohnt sich, sobald du teure Ausstattung an einem festen Ort lagerst.
  • Elektronikversicherung: für teure Geräte, zum Beispiel PMU-Maschinen oder Geräte für apparative Kosmetik.
  • Betriebsunterbrechung: zahlt laufende Kosten weiter, wenn dein Studio nach einem Schaden geschlossen ist. Interessant mit eigenem Studio, kaum mit stundenweiser Miete.
  • Rechtsschutz: für Streit mit Vermietern, Lieferanten oder Kundinnen. Prüf genau, was im gewerblichen Bereich abgedeckt ist.
  • Berufsunfähigkeit: deine Hände und deine Haltung sind dein Kapital. Je jünger und gesünder du abschließt, desto günstiger.

So vergleichst du Angebote

Hol dir mindestens zwei Angebote, am besten über einen Makler, der Kosmetikbetriebe kennt, und eines direkt bei einem Versicherer. Schick allen dieselbe Liste deiner Behandlungen, damit du die Angebote vergleichen kannst.

Fragen, die du jedem Anbieter stellst:

  • Sind alle Behandlungen auf meiner Liste ausdrücklich versichert, auch neue, die ich in einem Jahr anbiete?
  • Muss ich neue Behandlungen melden, bevor ich sie anbiete?
  • Gilt der Schutz für Schäden, die erst Wochen nach der Behandlung auftreten?
  • Wie hoch ist die Selbstbeteiligung pro Schaden?
  • Verlangt der Vertrag bestimmte Nachweise, zum Beispiel Zertifikate oder eine dokumentierte Anamnese?
  • Wie lange läuft der Vertrag und wie kann ich kündigen?

Bewahre Zertifikate, Anamnesebögen und Einwilligungen sorgfältig auf. Im Schadensfall zeigen sie, dass du sauber gearbeitet hast. Prüfe deinen Vertrag einmal im Jahr, vor allem wenn du dein Angebot erweiterst.

Checkliste vor der ersten Behandlung

  • Krankenkasse über Selbstständigkeit informiert, Krankengeld geklärt
  • Unternehmen bei der BGW gemeldet, freiwillige Unfallversicherung geprüft
  • Berufshaftpflicht mit allen Behandlungen schriftlich bestätigt
  • Rentenversicherungspflicht geprüft, Altersvorsorge eingeplant
  • Versicherungsbeiträge in den Stundensatz eingerechnet

Wie du Versicherungen und Rücklagen in deine Preise einrechnest, zeigt Preise kalkulieren als Kosmetikerin. Den ganzen Startablauf findest du in der Checkliste für Kosmetikerinnen.

Fazit

Pflicht sind Krankenversicherung und die Meldung bei der BGW. Die Berufshaftpflicht ist nicht vorgeschrieben, sollte aber vor der ersten Kundin stehen und jede deiner Behandlungen namentlich enthalten. Rente, Krankengeld und Berufsunfähigkeit sicherst du selbst ab. Alles andere entscheidest du, wenn dein Betrieb größer wird.

Dieser Artikel ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.

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