Hygiene im Kosmetikstudio: worauf es ankommt
Hygiene im Kosmetikstudio in Hamburg: was die Hygiene-Verordnung verlangt, wie du einen Hygieneplan schreibst und welche Abläufe du täglich brauchst.
BEAUTYSHAIRE Redaktion · · 6 Min. Lesezeit

Hygiene entscheidet, ob Kundinnen dir vertrauen und ob das Gesundheitsamt bei einer Kontrolle zufrieden ist. In diesem Artikel erfährst du, welche Regeln in Hamburg für Kosmetik gelten, was in deinen Hygieneplan gehört und wie du die Abläufe in deinen Arbeitstag einbaust. Am Ende hast du eine Checkliste, mit der du deinen Platz vor jeder Kundin vorbereitest.
Welche Regeln für Hygiene im Kosmetikstudio in Hamburg gelten
In Hamburg gilt die Hygiene-Verordnung (Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten) vom 24. Mai 2005, zuletzt geändert im November 2025. Sie stützt sich auf das Infektionsschutzgesetz und nennt die Kosmetik ausdrücklich, neben Fußpflege, Tätowieren, Piercen und Ohrlochstechen. Sie greift bei allen Tätigkeiten, bei denen Krankheitserreger übertragen werden können.
Die wichtigsten Pflichten aus der Verordnung, in eigenen Worten:
- Du beachtest die allgemein anerkannten Hygieneregeln und die Regeln, die für deine Tätigkeit gelten.
- Vor jeder Behandlung, bei der die Haut verletzt werden kann, reinigst du die Hände, desinfizierst Hände und Behandlungsfläche und trägst Einmalhandschuhe.
- Für hautverletzende Schritte nutzt du sterile Instrumente und Materialien.
- Alle Oberflächen im Arbeitsbereich lassen sich leicht reinigen und desinfizieren.
- Du hältst alle Hygieneverfahren schriftlich in einem betriebseigenen Hygieneplan fest. Die Behörde darf ihn jederzeit einsehen.
- Spitze und scharfe Gegenstände entsorgst du in einem stichfesten Behälter.
Das Gesundheitsamt deines Bezirks überwacht die Einhaltung und darf dafür die Räume betreten. Mit Fragen kannst du dich vorher an dieses Amt wenden.
Wann die Haut verletzt wird: die heiklen Momente
Viele Kosmetikerinnen denken bei Hygiene an Tattoo oder PMU. Auch in der klassischen Kosmetik gibt es Momente, in denen die Haut verletzt werden kann:
- Ausreinigung mit Lanzette oder Komedonenquetscher
- Rasur oder Feinarbeit mit Klinge, etwa beim Formen der Brauen
- Augenbrauen zupfen oder Waxing, wenn feine Blutpunkte entstehen
- Wimpern- und Brauenbehandlungen nah an der Schleimhaut des Auges
Für diese Schritte gilt die volle Sorgfalt: steriles Einwegmaterial, desinfizierte Haut, frische Handschuhe. Eine Lanzette nutzt du für eine Kundin und wirfst sie danach in den Abwurfbehälter.
Händehygiene: die wichtigste Routine
Über deine Hände laufen die meisten Keime. Die Hamburger Gesundheitsbehörde beschreibt in ihrer Broschüre für Tätowier- und Piercingbetriebe einen Ablauf, den du gut auf Kosmetik übertragen kannst:
- Ringe, Armbänder und Uhr legst du zu Arbeitsbeginn ab.
- Hände waschen mit Seifenlotion bei Arbeitsbeginn, nach der Pause und nach dem Toilettengang.
- Direkt vor und nach jeder Behandlung: hygienische Händedesinfektion. Du verreibst das Mittel auf trockenen Händen, auch zwischen den Fingern, an Daumen, Fingerkuppen und Handgelenken, und hältst die Hände für die Einwirkzeit feucht.
- Einmalhandschuhe trägst du über die ganze Behandlung. Nach dem Ausziehen desinfizierst du die Hände erneut.
- Hände eincremen in der Pause oder nach Feierabend. Rissige Haut lässt sich schlechter desinfizieren.
Desinfektionsmittel nie umfüllen. Die Behörde verlangt Originalflaschen mit dem Etikett des Herstellers, damit Wirkstoff und Einwirkzeit klar bleiben.
Flächen, Liege und Instrumente
Arbeitsplatz und Liege
Deine Arbeitsfläche, die Liege und der Hocker brauchen glatte, abwischbare Oberflächen. Nach jeder Kundin desinfizierst du die Kontaktflächen per Wischdesinfektion. Wenn du Einwegauflagen nutzt, wechselst du sie bei jeder Kundin. Essen, Getränke und Handy haben auf der Arbeitsfläche nichts zu suchen.
Desinfektionsmittel auswählen
Achte auf Mittel, die für den jeweiligen Zweck geprüft sind: Hände, Haut, Flächen oder Instrumente. Die Hamburger Broschüre nennt als Anforderung, dass die Verfahren bakterizid, fungizid und viruzid oder begrenzt viruzid wirken. Hersteller geben das auf dem Etikett und im Datenblatt an. Halte dich an Konzentration und Einwirkzeit.
Instrumente aufbereiten
Für Instrumente, die du mehrmals nutzt, regelt die Verordnung die Aufbereitung: Reinigung, Desinfektion und, bei Instrumenten, die die Haut durchdringen können, Sterilisation. Die Verfahren müssen validiert und nachvollziehbar sein. Das bedeutet Aufwand: geeignete Geräte, Prüfungen, Dokumentation.
Für viele Selbstständige ist der einfachere Weg steriles Einwegmaterial für alles, was die Haut durchdringt. Pinzetten, Spatel und Schalen, die nur intakte Haut berühren, reinigst und desinfizierst du nach jeder Kundin.
Wäsche
Handtücher und Tücher, die mit Körperflüssigkeiten in Kontakt kommen können, wäschst du bei 95 °C oder mit einem Wäschedesinfektionsmittel. Saubere und benutzte Wäsche lagerst du getrennt.
Der Hygieneplan: so schreibst du ihn
Der Hygieneplan ist Pflicht und muss zu deinem Arbeitsplatz passen. Eine Vorlage aus dem Internet hilft beim Start, aber du passt sie an deine Behandlungen und deine Produkte an. Gliedere ihn so:
- Personalhygiene: Arbeitskleidung, Schmuck, Haare, Händewaschen, Händedesinfektion, Handschuhe
- Reinigungs- und Desinfektionsplan: Was? Womit? Wann? Wer? Für Hände, Haut, Flächen, Liege, Instrumente, Boden
- Aufbereitung: welches Instrument du wie reinigst, desinfizierst und gegebenenfalls sterilisierst
- Einwegmaterial: Liste der Produkte, die du nur einmal verwendest
- Abfall: Abwurfbehälter für scharfe Gegenstände, Mülleimer mit Deckel und Fußtritt
- Notfall: Vorgehen bei einer Schnitt- oder Stichverletzung an dir selbst
Ein Beispiel für eine Zeile im Desinfektionsplan:
Liege und Kopfstütze · Wischdesinfektion mit Flächendesinfektionsmittel X · nach jeder Kundin · Einwirkzeit laut Etikett · durchgeführt von: Inhaberin
Die Hamburger Broschüre empfiehlt, den Hygieneplan regelmäßig zu prüfen, etwa alle zwei Jahre, und die Prüfung zu dokumentieren. Schreib das Datum der letzten Durchsicht oben auf die erste Seite.
Hygiene im Coworking oder im gemieteten Raum
Wenn du stundenweise einen Stuhl oder Raum mietest, bleibt die Verantwortung für deine Behandlung bei dir. Wer die Räume reinigt, klärst du mit dem Betreiber. Deine Instrumente, deine Desinfektion und dein Hygieneplan sind deine Sache.
Praktisch heißt das:
- Du bringst eine Hygienebox mit: Hände- und Flächendesinfektion, Handschuhe, Einwegauflagen, Abwurfbehälter, Einmaltücher.
- Vor der ersten Kundin desinfizierst du Liege und Arbeitsfläche, auch wenn sie sauber aussehen.
- Nach der letzten Kundin hinterlässt du den Platz so, wie du ihn vorfinden möchtest.
- Deinen Hygieneplan hast du ausgedruckt oder als PDF auf dem Handy dabei.
Das gilt auch, wenn du stundenweise zum Beispiel bei BEAUTYSHAIRE am Sievekingdamm 42a arbeitest: Für deine Behandlung und ihre Hygiene bist du selbst verantwortlich. Wie du dich auf den ersten Tag an einem gemieteten Platz vorbereitest, liest du in Kosmetikstuhl mieten: Tipps für deinen ersten Tag.
Checkliste vor jeder Kundin
- Hände gewaschen, Schmuck abgelegt
- Liege, Kopfstütze und Arbeitsfläche desinfiziert, Einwirkzeit abgewartet
- Frische Einwegauflage und frisches Handtuch
- Instrumente sauber, desinfiziert und abgedeckt
- Steriles Einwegmaterial griffbereit, Verpackung noch geschlossen
- Abwurfbehälter in Reichweite
- Anamnese der Kundin gelesen: Allergien, Hauterkrankungen, Medikamente
Die Anamnese gehört zur Hygiene dazu. Wie du sie aufbaust, steht in Anamnesebogen und Einwilligung.
Auf einen Blick
- In Hamburg gilt für Kosmetik die Hygiene-Verordnung von 2005, zuletzt geändert 2025.
- Ein schriftlicher Hygieneplan ist Pflicht. Das Gesundheitsamt darf ihn einsehen.
- Händedesinfektion vor und nach jeder Behandlung, Einmalhandschuhe, desinfizierte Flächen.
- Für alles, was die Haut durchdringt: steril und am besten Einweg.
- Bei Unsicherheit fragst du beim Gesundheitsamt deines Bezirks nach, bevor du startest.
Dieser Artikel ersetzt keine Beratung durch das Gesundheitsamt.