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Recht & Hygiene

Anamnesebogen und Einwilligung: so schützt du dich und deine Kundin

Anamnesebogen in der Kosmetik: welche Fragen hineingehören, wie du Aufklärung und Einwilligung festhältst und wann du eine Behandlung besser ablehnst.

BEAUTYSHAIRE Redaktion · · 6 Min. Lesezeit

Ein guter Anamnesebogen schützt deine Kundin vor einer Behandlung, die ihr schadet. Er schützt dich, wenn später Fragen aufkommen. In diesem Artikel baust du Schritt für Schritt einen Bogen auf, der zu deinen Behandlungen passt. Du erfährst, wie Aufklärung und Einwilligung zusammengehören und in welchen Fällen du einen Termin absagst.

Wozu der Anamnesebogen dient

Der Bogen erfüllt drei Aufgaben:

  1. Sicherheit: Du erkennst Allergien, Hauterkrankungen oder Medikamente, die gegen eine Behandlung sprechen.
  2. Planung: Du wählst Produkte und Technik passend zur Haut und zu den Wünschen der Kundin.
  3. Nachweis: Du hältst fest, was die Kundin angegeben hat, worüber du sie aufgeklärt hast und dass sie eingewilligt hat.

Bei Behandlungen, die die Haut verletzen, wie PMU oder Tattoo, kommt ein rechtlicher Punkt dazu. Ein Eingriff in die Haut gilt rechtlich als Körperverletzung. Erst die wirksame Einwilligung der Kundin macht ihn zulässig. Wirksam einwilligen kann nur, wer weiß, worauf sie sich einlässt. Deshalb gehört die Aufklärung vor die Unterschrift.

Was in den Anamnesebogen gehört

Stammdaten

  • Name, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail
  • Datum des Erstgesprächs
  • Gewünschte Behandlung

Gesundheitsfragen

Stell geschlossene Fragen mit Ja/Nein-Kästchen und einer Zeile für Details. Das geht schneller und die Kundin überliest weniger.

  • Bekannte Allergien (Duftstoffe, Latex, Pflaster, Kleber, Haarfarbe, Nickel, Pflanzenextrakte)
  • Frühere Reaktionen auf kosmetische Behandlungen
  • Hauterkrankungen im Behandlungsbereich (Neurodermitis, Schuppenflechte, Rosazea, Herpes)
  • Offene Wunden, frische Narben, Sonnenbrand
  • Schwangerschaft oder Stillzeit
  • Diabetes
  • Einnahme von Medikamenten, besonders Blutverdünner, Kortison, Isotretinoin, Antibiotika
  • Erkrankungen der Augen, Kontaktlinsen (wichtig bei Lash & Brow)
  • Neigung zu Wulstnarben (wichtig bei PMU und Tattoo)

Die Hamburger Gesundheitsbehörde nennt in ihren Hygieneregeln für Tätowier- und Piercingbetriebe ausdrücklich die Frage nach Blutgerinnungshemmern, Diabetes und Allergien. Für PMU gilt dieselbe Logik.

Behandlungsspezifische Fragen

Ergänze für jede Behandlung zwei bis vier eigene Fragen. Beispiele:

  • Lash Extensions: Trägst du gerade Extensions von einer anderen Stylistin? Hattest du gerötete oder tränende Augen nach einer früheren Behandlung?
  • Brow Lifting und Färben: Hattest du in den letzten Wochen eine Peeling- oder Retinol-Behandlung im Gesicht?
  • PMU: Hast du bereits ein PMU in diesem Bereich? Wann wurde es gestochen?
  • Massage: Gibt es Bereiche, die ich auslassen soll?

Aufklärung: worüber du sprichst

Die Aufklärung führst du im Gespräch und hältst sie schriftlich fest. Sie umfasst:

  • Ablauf der Behandlung, Dauer, mögliche Empfindungen
  • Risiken: Rötung, Schwellung, allergische Reaktion, bei PMU auch Farbveränderung oder ungleichmäßige Abheilung
  • Ergebnis: was realistisch ist und was nicht
  • Nachpflege: was die Kundin in den Tagen danach tun und lassen soll
  • Alternativen, wenn es eine sanftere Option gibt

Gib die Nachpflege-Hinweise schriftlich mit. Die Hamburger Behörde empfiehlt für Tattoo und Piercing schriftliches Material mit einer Adresse für ärztliche Hilfe im Notfall. Das ist auch für PMU und Lash eine gute Praxis.

Du stellst keine Diagnose. Wenn dir an der Haut etwas auffällt, das du nicht einordnen kannst, behandelst du nicht und bittest die Kundin, es ärztlich abklären zu lassen.

Die Einwilligung formulieren

Am Ende des Bogens stehen zwei Abschnitte mit getrennter Unterschrift.

1. Einwilligung in die Behandlung

Ich habe die Fragen wahrheitsgemäß beantwortet. Ich wurde über Ablauf, Risiken und Nachpflege der Behandlung [Name der Behandlung] aufgeklärt und hatte Gelegenheit, Fragen zu stellen. Ich willige in die Behandlung ein. Änderungen meines Gesundheitszustands teile ich vor dem nächsten Termin mit.

2. Einwilligung in die Speicherung der Gesundheitsdaten

Angaben zu Allergien oder Medikamenten sind Gesundheitsdaten nach der DSGVO. Dafür brauchst du eine eigene, ausdrückliche Einwilligung. Details und eine Formulierungshilfe findest du in Datenschutz für Kosmetikerinnen.

Optional folgt ein dritter Abschnitt für Fotos. Hier hakt die Kundin einzeln an, ob du Fotos nur für die Dokumentation machen darfst oder auch für Instagram und Website. Mehr dazu in Vorher-nachher-Fotos.

Verträglichkeitstest und Wartezeit

Viele Hersteller von Wimpernkleber, Brauenfarbe oder Lifting-Lotion empfehlen in der Gebrauchsanweisung einen Verträglichkeitstest vor der ersten Anwendung. Lies die Anleitung deiner Produkte und halte dich daran. Notiere im Bogen:

  • Datum und Stelle des Tests
  • Produkt und Charge
  • Ergebnis beim Behandlungstermin

Plane den Test bei der Terminvergabe ein. Ein kurzer Vortermin spart dir einen Abbruch mitten in der Behandlung.

Wann du eine Behandlung ablehnst

Sag den Termin ab oder verschieb ihn, wenn:

  • die Kundin sichtbar unter Alkohol oder Drogen steht
  • im Behandlungsbereich eine Entzündung, eine offene Wunde oder ein Herpes-Bläschen sichtbar ist
  • der Verträglichkeitstest eine Reaktion zeigt
  • die Kundin wichtige Fragen nicht beantworten möchte
  • du den Eindruck hast, dass sie die Folgen nicht abschätzen kann

Bei Minderjährigen holst du die schriftliche Einwilligung der Eltern ein. Für Tattoo und Piercing verlangt die Hamburger Behörde das ausdrücklich. Du kannst auch festlegen, dass du PMU und Tattoo erst ab 18 anbietest. Schreib deine Regel in deine Geschäftsbedingungen.

Eine freundliche Formulierung für die Absage:

„Heute möchte ich dich nicht behandeln, weil die Haut an dieser Stelle gereizt ist. Lass uns einen neuen Termin in zwei Wochen machen. Dann schauen wir gemeinsam, ob es passt.“

Den Bogen aktuell halten und aufbewahren

Der Bogen gilt nicht für immer. Frag bei jedem Folgetermin: „Hat sich seit dem letzten Mal etwas geändert? Neue Medikamente, Schwangerschaft, Allergien?“ Notiere Datum und Antwort und lass die Kundin bei Änderungen neu unterschreiben.

Bewahre die Bögen geschützt auf: abschließbar auf Papier oder verschlüsselt digital. Die Hamburger Behörde empfiehlt Tätowier- und Piercingbetrieben, schriftliche Einwilligungen mindestens zehn Jahre aufzuheben. Für andere Behandlungen legst du eine eigene Frist fest und hältst sie in deinen Datenschutzhinweisen fest.

Arbeitest du in einem gemieteten Raum, bringst du leere Bögen mit und nimmst die ausgefüllten wieder mit nach Hause. Bei BEAUTYSHAIRE zum Beispiel arbeiten mehrere Selbstständige unter einem Dach. Deine Unterlagen bleiben deshalb bei dir und nicht im Raum.

Papier oder digital?

Beide Wege funktionieren. Entscheidend ist, dass du den Bogen vor der Behandlung liest und ihn geschützt aufbewahrst.

  • Papier: schnell, ohne Technik, Unterschrift direkt im Termin. Nachteil: Du musst die Bögen abschließen und bei jedem Ortswechsel mitnehmen.
  • Digitales Formular: Die Kundin füllt es vor dem Termin aus, du sparst Zeit im Termin. Achte auf einen Anbieter mit Auftragsverarbeitungsvertrag und Servern in der EU.
  • Tablet im Termin: praktisch für die Unterschrift. Das Gerät braucht eine Sperre und darf nicht unbeaufsichtigt herumliegen.

Wenn die Kundin den Bogen vorab ausfüllt, gehst du ihn im Termin trotzdem kurz mit ihr durch. Viele Missverständnisse klären sich in zwei Minuten Gespräch.

Auf einen Blick

  • Der Anamnesebogen dient Sicherheit, Planung und Nachweis.
  • Ja/Nein-Fragen plus Detailzeile, ergänzt um Fragen zur jeweiligen Behandlung.
  • Erst Aufklärung, dann Unterschrift. Nachpflege schriftlich mitgeben.
  • Eigene Einwilligung für Gesundheitsdaten und eine für Fotos.
  • Bei Zweifel nicht behandeln und ärztliche Abklärung empfehlen.
  • Bei jedem Termin nachfragen, ob sich etwas geändert hat.

Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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