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Gewerbe anmelden als Kosmetikerin in Hamburg: Schritt für Schritt

Gewerbe anmelden als Kosmetikerin in Hamburg: Online-Dienst, Gebühr, Tätigkeitsbeschreibung, Handwerkskammer und Fragebogen fürs Finanzamt. Schritt für Schritt.

BEAUTYSHAIRE Redaktion · · 5 Min. Lesezeit

Die Gewerbeanmeldung ist der offizielle Startschuss deiner Selbstständigkeit. In Hamburg erledigst du sie in einer halben Stunde online, wenn du die Unterlagen bereitliegen hast. Hier erfährst du, was du vorher klärst, wie du die Tätigkeit beschreibst und welche Post danach kommt. Danach kannst du die Anmeldung allein ausfüllen und weißt, welche Fristen auf dich zukommen.

Brauche ich als Kosmetikerin ein Gewerbe?

Ja. Kosmetische Behandlungen gegen Bezahlung sind eine gewerbliche Tätigkeit. Das gilt auch, wenn du nebenberuflich startest oder nur wenige Kundinnen im Monat hast. Für Lash & Brow, Make-up, Permanent Make-up, Wellness-Massagen und Tattoos gilt dasselbe.

Die Gewerbeordnung verlangt, dass du das Gewerbe gleichzeitig mit dem Beginn anmeldest. Wer später anmeldet, riskiert ein Bußgeld. Melde also nicht Wochen vorher an, aber auch nicht erst nach der zehnten Kundin. Ein guter Zeitpunkt ist die Woche, in der du deine ersten Termine vergibst.

Diese Unterlagen brauchst du

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei Staatsangehörigkeit außerhalb der EU: Aufenthaltstitel, der eine selbstständige Tätigkeit erlaubt
  • die Adresse deiner Betriebsstätte
  • eine kurze, genaue Beschreibung deiner Tätigkeit
  • das Datum, an dem du startest

Für Einzelunternehmerinnen ist das alles. Gesellschaften brauchen zusätzlich Gesellschaftsvertrag oder Handelsregisterauszug.

Schritt für Schritt: die Anmeldung in Hamburg

1. Weg wählen

Du hast drei Möglichkeiten:

  • Online über den Dienst „Gewerbeanzeige“ im HamburgService-Portal. Laut Portal brauchst du keine Registrierung. Zur Identifizierung nutzt du zum Beispiel den Online-Ausweis.
  • Persönlich oder schriftlich beim zuständigen Bezirksamt. Welches Amt zuständig ist, hängt von der Adresse deiner Betriebsstätte ab, nicht von deinem Wohnort. Auf hamburg.de findest du ein Zuständigkeitstool.
  • Über die Kammern: Laut Stadt Hamburg nehmen auch die Handwerkskammer und die Handelskammer Gewerbeanmeldungen entgegen.

2. Betriebsstätte eintragen

Hier tragen viele Gründerinnen die falsche Adresse ein. Die Betriebsstätte ist der Ort, an dem du dein Gewerbe ausübst. Arbeitest du mobil, ist es meist deine Wohnadresse. Arbeitest du in einem gemieteten Raum oder im Coworking, kläre vorher mit dem Gewerbeamt und mit dem Vermieter, welche Adresse du einträgst. Frag nach, statt zu raten. Eine Ummeldung kostet erneut Gebühren.

3. Tätigkeit beschreiben

Die Tätigkeitsbeschreibung entscheidet, welche Kammer für dich zuständig ist und wie dich das Finanzamt einordnet. Schreib konkret, was du tust. Vermeide Sammelbegriffe wie „Beauty“ oder „Dienstleistungen aller Art“.

Formulierungshilfen:

  • „Kosmetische Gesichts- und Körperbehandlungen, Wimpern- und Augenbrauenstyling“
  • „Make-up und Hairstyling für Events und Fotoshootings (ohne Haareschneiden)“
  • „Permanent Make-up (Augenbrauen, Lippen, Lidstrich)“
  • „Wellness-Massagen ohne therapeutischen Anspruch“
  • „Tätowierungen“

Wenn du Pflegeprodukte verkaufst, nimm den Verkauf mit auf, zum Beispiel „sowie Verkauf von Kosmetikprodukten“. Planst du Schulungen, kannst du sie ebenfalls ergänzen.

Achtung: Beschreibe nichts, was nach Heilkunde klingt. Wörter wie „Therapie“, „Heilung“ oder „medizinisch“ führen zu Rückfragen. Heilkunde gehört in die Hand von Ärztinnen und Heilpraktikerinnen.

4. Gebühr zahlen

Für eine Neuanmeldung über den Online-Dienst nennt HamburgService eine Gebühr von 25 Euro (Stand Oktober 2026). Die Bearbeitung dauert laut Stadt Hamburg in der Regel etwa zwei Wochen. Danach erhältst du die Bescheinigung über die Gewerbeanmeldung, den sogenannten Gewerbeschein.

Handwerkskammer oder Handelskammer?

Kosmetiker steht in der Handwerksordnung als zulassungsfreies Handwerk (Anlage B, Abschnitt 1, Nummer 56). Das heißt:

  • Du brauchst keinen Meistertitel und keinen Qualifikationsnachweis, um zu starten.
  • Du wirst in der Regel bei der Handwerkskammer Hamburg in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke eingetragen.
  • Die Kammer bestätigt die Eintragung, und die Gebühren richten sich nach ihrer Gebührenordnung.

Maskenbildner führt die Handwerksordnung als handwerksähnliches Gewerbe. Tätowieren, Make-up für Events oder Wellness-Massage stehen dort nicht ausdrücklich. Diese Tätigkeiten ordnen die Kammern im Einzelfall zu. Häufig ist dann die Handelskammer zuständig. Arbeitest du in mehreren Bereichen, kläre die Zuordnung vorab mit der Handwerkskammer Hamburg (Holstenwall 12). Beide Kammern erheben Mitgliedsbeiträge. Frag nach den aktuellen Sätzen und möglichen Ermäßigungen für Gründerinnen.

Was nach der Anmeldung passiert

Die Gewerbebehörde leitet deine Anmeldung an mehrere Stellen weiter, unter anderem an Finanzamt, Kammer und Berufsgenossenschaft. Rechne in den Wochen danach mit Post. Ein Teil davon verlangt eine Reaktion von dir.

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung schickst du dem Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Das geht nur elektronisch über ELSTER. Beantrage dein ELSTER-Konto deshalb vor der Gewerbeanmeldung, denn der Aktivierungscode kommt per Brief.

Im Fragebogen schätzt du Umsatz und Gewinn für das erste und zweite Jahr. Schätze realistisch. Das Finanzamt setzt danach eventuell Vorauszahlungen fest. Außerdem entscheidest du dort, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzt. Die Vor- und Nachteile stehen in Kleinunternehmerregelung für Kosmetikerinnen.

Berufsgenossenschaft

Für Kosmetikbetriebe ist die BGW zuständig. Melde dein Unternehmen dort innerhalb einer Woche nach Beginn an, auch ohne Angestellte. Ob du dich selbst freiwillig versicherst, entscheidest du danach. Mehr dazu in Welche Versicherungen brauchen Kosmetikerinnen?

Post, die du ignorieren darfst

Nach einer Gewerbeanmeldung kommen oft Schreiben, die wie Behördenpost aussehen: Angebote für Eintragungen in Branchenverzeichnisse oder Register, mit Zahlschein. Diese Schreiben sind keine Pflicht. Prüfe den Absender, bevor du zahlst. Echte Post kommt vom Finanzamt, von der Kammer, von der BGW und vom Bezirksamt.

Häufige Fehler bei der Gewerbeanmeldung

  1. Zu spät angemeldet. Die Anmeldung gehört zum Start, nicht ans Jahresende.
  2. Zu vage beschrieben. „Beauty-Dienstleistungen“ führt zu Rückfragen und manchmal zur falschen Kammer.
  3. Falsche Adresse. Wohnort und Betriebsstätte verwechselt.
  4. ELSTER zu spät beantragt. Dann wird die Monatsfrist für den Fragebogen knapp.
  5. Ummeldung vergessen. Ziehst du um oder kommt eine neue Tätigkeit dazu, meldest du das Gewerbe um.

Wenn du deinen Arbeitsplatz noch suchst: Bei BEAUTYSHAIRE am Sievekingdamm 42a mietest du einen Stuhl oder Room stundenweise. Welche Adresse du dann bei der Anmeldung einträgst, besprichst du vorher mit dem Gewerbeamt.

Auf einen Blick

  • Anmeldung gleichzeitig mit dem Start, online über HamburgService möglich
  • Gebühr laut HamburgService: 25 Euro für die Neuanmeldung
  • Tätigkeit konkret beschreiben, nichts Medizinisches
  • Kosmetik ist zulassungsfreies Handwerk: Eintragung bei der Handwerkskammer, kein Meister nötig
  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung innerhalb eines Monats über ELSTER
  • BGW innerhalb einer Woche informieren

Die vollständige Liste für deinen Start findest du in der Checkliste für Kosmetikerinnen.

Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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